Endlich! Ein Gerichtsurteil zugunsten der Pferde wurde ausgesprochen: - Keine Einzelhaltung - keine ausschließliche Boxenhaltung - keine Rollkuren
Link: http://www.cavallo.de/news/boxenhaltung-und-rollkur-urteil-mit-folgen-fuer-alle.622431.233219.htm Aus Cavallo:Boxenhaltung und Rollkur: Urteil mit Folgen für alleEinzelhaltung in Boxen, keine freie Bewegung, blutiger Sporeneinsatz und Rollkurreiten: Das Amtsgericht Starnberg verurteilte eine Reiterin von drei Pferden zu einer hohen Geldstrafe. So wie sie ihre drei Pferde ritt und hielt, verstieß die 44-Jährige demnach gegen das Tierschutzgesetz. Sie muss 180 Tagessätze à 150 Euro zahlen. „Ein hartes Urteil“, kommentiert Pferderechtsexperte Gerd Sickinger das Urteil kurz nach Bekanntwerden. „Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Sollte das Urteil Bestand haben, müssen sich einige Reiter in Deutschland warm anziehen.“
Denn im Kern geht es darum, ab wann einem Pferd durch Reitweise und Haltung Leiden zugefügt werden. „Das ist beim Reiten immer eine Einzelfallentscheidung. Nicht jeder, der sein Pferd kurzfristig hinter der Senkrechten reitet oder mit Sporen treibt, ist gleich ein Tierquäler“, sagt der Jurist. Anders sieht es bei der Pferdehaltung aus. Die Frau hatte ihre Pferde mehrere Jahre stets in der Einzelbox gehalten. Raus ging es nur zum täglichen Training für zirka eine Stunde. Frei bewegen konnten sich die Tiere nicht; sie hatten keinen Paddock- oder Koppelgang, da die Besitzerin Verletzungen fürchtete. Das Gericht bewertete die fehlende natürliche Bewegung sowie den mangelnden Kontakt zu anderen Pferden als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Es bezieht sich dabei in wesentlichen Punkten auf die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten - siehe auch unter www.cavallo.de/leitlinien. Mit einem Bein im Knast: „Das Urteil hat daher Signalwirkung“, schätzt Rechtsanwalt Sickinger. „Dann stünden nicht nur viele Reiter mit einem Bein im Knast.“ Viele Ställe hätten auch gar nicht genug Flächen, um allen Pferden ausreichend Auslauf zu garantieren. „Nach dem Maßstab dieses Urteils wären 50 Prozent aller Pferdehaltungen in Deutschland tierschutzwidrig, optimistisch geschätzt “, sagt Dr. Dietrich Plewa. |
Teure Tierarztkosten? - Gesundheit Wenn Pferde nicht artgerecht gehalten werden, stellen sich früher oder später Krankheiten ein (Allergien-Husten-Ekzeme, Bänder, Sehnen, Verspannungen, Herz-Kreislauf - Durchblutung- Stoffwechsel, Darm-Koliken, Hufkrankheiten, Depressionen-Leistungsabfall, u.s.w.). Die STALL-Besitzer kümmert das nicht, denn sie bezahlen nicht die Tierarztkosten! Wer möchte, dass sein Pferd dauerhaft gesund bleibt, sollte sich einen artgerechten Stall suchen (täglich viele Stunden Auslauf auch im Winter!!, mit Unterstand, Frischwasser, Heu, individuelle Fütterung, verträgliche Pferdegruppen, saubere Boxen-Koppeln-Weiden, selektive Entwurmung). Ein solches Gesamtpaket beugt vielen Krankheiten vor und die Pferde sind dann auch zufrieden und ausgeglichen.
| Was sagst du dazu, Loudy-Jane?
"Also...zunächst einmal bin ich zutiefst erschüttert, was manche Menschen den Pferden antun. Das ist definitiv Tierquälerei. Ich fragte mich schon lange wozu es überhaupt das Tierschutzgesetz gibt, wenn sich eh keiner daran halten muss. Auch 4 Stunden auf der Weide ist viel zu wenig! und eine Paddock-Box ersetzt keinen Weidegang. Ich bin sehr glücklich, dass dieses Urteil ausgesprochen wurde - was in unserer Zeit längst überfällig war. FAZIT: Wo kein Kläger, da kein Richter! Darum bitte ich euch: Macht Anzeigen beim Landratsamt, mit einem kurzen Brief kann vielen Tieren geholfen werden. Und/oder unterstützt Tierrechtsorganisationen, wie z.B. www.gut-aiderbichl.at, Animal2000... Böse Menschen können nur durch Gerichtsurteile und gesetzliche Vorschriften in ihre Schranken gewiesen werden - leider...
Wenn eine Pferdepension keine Weiden/Koppeln hat, ist das für mich ein Pferdegefängnis! Und das entspricht nicht unserem Tierschutzgesetz. Und die Pferdehalter machen sich nun einmal strafbar, wenn sie das zulassen." |
Unser TIERSCHUTZGESETZ
Erster Abschnitt Grundsatz TierSchG § 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Zweiter Abschnitt Tierhaltung TierSchG § 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. TierSchG § 3 Es ist verboten, 1. einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen, 1a. einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist, 1b. an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden,
... 3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen, 4. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist ... 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind, 6. ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind, 7. ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen, 8. ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern, ... 9. einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, 10. einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet, |
TIPP: Wenn ihr eine Anzeige macht, dann verweist ausdrücklich auf diese Paragraphen und schreibt dass eure Identität dem der angezeigt wird, noch dessen evtl. Rechtsvertretung nicht mitgeteilt werden darf (Behörden sind zu dieser Verschwiegenheit verpflichtet)!!
Ich machte schon einige Anzeigen und es hat bisher immer den Tieren geholfen! - nur ein kurzer Brief... |
Kommentare zum Urteil aus Cavallo
Aus Cavallo: "Der Halter muss alles in einem Auslaufjournal dokumentieren. Für manche Ställe das Aus Für das SNG mit seinen 80 Hengsten eine echte Herausforderung: „Bei uns kümmert sich ein Mitarbeiter den ganzen Tag darum, einen Hengst nach dem anderen für ein paar Stunden auf den Paddock zu bringen“, erzählt Iris Bachmann. Sie ist sich sicher, dass nicht jeder Betrieb ausreichend Fläche dafür haben wird: „Ich rechne mit einigen freiwilligen oder erzwungenen Schließungen stadtnaher Betriebe."
Loudy-Jane: "Yipieeee! Wer Pferde nicht als Lebewesen behandelt und nur einsperrt, verhält sich gesetzeswidrig und die dürfen Tiere nicht weiterhin quälen. Die wollen nur Geld scheffeln. Böse Menschen." "Das Gesetz in der Schweiz ist übrigens für unsere PferdeWÜRDE eine absolute Beleidigung!! 2 Stunden täglich raus (oder war das nur wöchentlich?) > so oder so: Absolut untragbar! Da wird verhandelt als ob wir Strafgefangene in einem Knast wären. Die bekommen doch auch Freigang im Hof... Also echt, was ist das nur für eine Welt? Manchmal hoffe ich, dass es wirklich eine Hölle gibt für solche Menschen." |
Aus Cavallo: „Das Pferd als Freizeitpartner wäre dann erledigt“ Pferderechtsanwalt Dr. Dietrich Plewa verteidigt die 44-jährige Angeklagte.
Loudy-Jane: "Pferde-Anwalt? Ich lach`mich tot...weiß der Typ schon was ein Pferd ist? Wir sind keine Sachen, wir sind Lebewesen!!! Ich kann mir nicht vorstellen, dass er überlegt hat, bevor er das sagte...Freizeitpartner > Partner - da muss ich doch echt lachen: Die Frau hat ihre Pferde einzeln eingesperrt und nur Rollkur-geritten. Was heißt da also Partner? Ich würde sagen Sklaven <. RICHTIG! Er hat sich vermutlich nur versprochen und es müsste heißen: Das Pferd als Sklave und gequälte Kreatur wäre dann erledigt" "und was soll überhaupt die Aussage dass dieses Hobby dann erledigt wäre? Ich bin ein 26-jähriges Pferd und ich lebte schon immer so, dass ich viele Stunden täglich draußen war, zusammen mit meinen Kumpels. Offenställe gibt es auch in Deutschland. Der tut ja grade so als lebten wir in New-York-City wo es keine Natur gibt. Wenn jemand eine Pferdepension macht od. sich jemand ein Tier anschafft, dann muss man sich halt über gesetzliche Vorschriften VORHER informieren u. Gedanken machen. Wenn eine Pferdepension keine Weiden/Koppeln hat, ist das für mich ein Pferdegefängnis! Und das entspricht nicht unserem Tierschutzgesetz. Und die Pferdehalter machen sich nun einmal strafbar, wenn sie das zulassen." |